Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt bisweilen zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern der Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe
nach § 134a SGB erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit meiner gesetzlichen
Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen
Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme
rechtzeitig vor Erbringung aufklären wird, ebenso wenn die Hebamme Leistungen
erbringt, deren Kostenübernahme durch die Krankenkassen nicht gesichert ist.
Kosten für Privatversicherte und Selbstzahler*innen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Tarife.
Geburtsvorbereitungskurse als Krankenkassenkurse
Die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse wird, bei gesetzlich Versicherten Schwangeren, von der Krankenkasse übernommen. Versäumte Stunden werden nicht von der Kasse getragen und müssen daher selbst gezahlt werden. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Kurzfristige Absagen, auch telefonisch, entbinden nicht von der Vergütungspflicht. Eine Abmeldung kann bis 14 Tagen vor Kursbeginn erfolgen. Ist dies nicht der Fall und kann der Platz nicht nachbesetzt werden, muss die Kursgebühr selbst gezahlt werden. Da es sich um einen geschlossenen Kurs mit aufeinander aufbauenden Einheiten handelt, kann ein*e Teilnehmer*in nicht im Verlauf durch eine andere Person ersetzt werden.
Sind Sie Privatversichert, erfragen Sie die Bedingungen bitte bei Ihrer Versicherung.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Es wird eine Servicepauschale in Höhe von 30€ erhoben. Mit Zahlungseingang dieser ist der Kursplatz verbindich für die Teilnehmer*in reserviert.
Für den Geschwisterkurs, in Verbindung mit dem Kurs Geburtsvorbereitung für Frauen ab dem 2. Kind, wird eine Geschwistergebühr von 7€ erhoben.
Rückbildungskurs ohne Kind als Krankenkassenkurs
Die Kosten für den Rückbildungskurs wird, bei gesetzlich Versicherten, von der Krankenkasse übernommen. Versäumte Stunden werden nicht von der Kasse getragen und müssen daher selbst gezahlt werden. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Kurzfristige Absagen, auch telefonisch, entbinden nicht von der Vergütungspflicht. Eine Abmeldung kann bis 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Ist dies nicht der Fall und kann der Platz nicht nachbesetzt werden, muss die Kursgebühr von selbst gezahlt werden. Da es sich um einen geschlossenen Kurs mit aufeinander aufbauenden Einheiten handelt, kann ein*e Teilnehmer*in nicht im Verlauf durch eine andere Person ersetzt werden.
Sind Sie Privatversichert erfragen Sie die Bedingungen bitte bei Ihrem Versicherung.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen
Es wird eine Servicepauschale in Höhe von 30€ erhoben. Mit Zahlungseingang dieser ist der Kursplatz verbindich für die Teilnehmer*in reserviert.
Servicepauschale: Die Servicepauschale wird für Aufwendungen der Hebamme erhoben, welche nicht durch die Vergütung der Krankenkassen abgedeckt werden.