Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt bisweilen zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern der Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe
nach § 134a SGB erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit meiner gesetzlichen
Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen
Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme
rechtzeitig vor Erbringung aufklären wird, ebenso wenn die Hebamme Leistungen
erbringt, deren Kostenübernahme durch die Krankenkassen nicht gesichert ist.
Kosten für Privatversicherte und Selbstzahler*innen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Tarife.
Geburtsvorbereitungskurse als Krankenkassenkurse
Die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse wird, bei gesetzlich Versicherten Schwangeren, von der Krankenkasse übernommen. Versäumte Stunden werden nicht von der Kasse getragen und müssen daher selbst gezahlt werden. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Kurzfristige Absagen, auch telefonisch, entbinden nicht von der Vergütungspflicht. Eine Abmeldung kann bis 14 Tagen vor Kursbeginn erfolgen. Ist dies nicht der Fall und kann der Platz nicht nachbesetzt werden, muss die Kursgebühr selbst gezahlt werden. Da es sich um einen geschlossenen Kurs mit aufeinander aufbauenden Einheiten handelt, kann ein*e Teilnehmer*in nicht im Verlauf durch eine andere Person ersetzt werden.
Sind Sie Privatversichert, erfragen Sie die Bedingungen bitte bei Ihrer Versicherung.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Es wird eine Servicepauschale in Höhe von 30€ erhoben. Mit Zahlungseingang dieser ist der Kursplatz verbindich für die Teilnehmer*in reserviert.
Für den Geschwisterkurs, in Verbindung mit dem Kurs Geburtsvorbereitung für Frauen ab dem 2. Kind, wird eine Geschwistergebühr von 7€ erhoben.
Rückbildungskurs ohne Kind als Krankenkassenkurs
Die Kosten für den Rückbildungskurs wird, bei gesetzlich Versicherten, von der Krankenkasse übernommen. Versäumte Stunden werden nicht von der Kasse getragen und müssen daher selbst gezahlt werden. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Kurzfristige Absagen, auch telefonisch, entbinden nicht von der Vergütungspflicht. Eine Abmeldung kann bis 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Ist dies nicht der Fall und kann der Platz nicht nachbesetzt werden, muss die Kursgebühr von selbst gezahlt werden. Da es sich um einen geschlossenen Kurs mit aufeinander aufbauenden Einheiten handelt, kann ein*e Teilnehmer*in nicht im Verlauf durch eine andere Person ersetzt werden.
Sind Sie Privatversichert erfragen Sie die Bedingungen bitte bei Ihrem Versicherung.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen
Es wird eine Servicepauschale in Höhe von 30€ erhoben. Mit Zahlungseingang dieser ist der Kursplatz verbindich für die Teilnehmer*in reserviert.
Servicepauschale: Die Servicepauschale wird für Aufwendungen der Hebamme erhoben, welche nicht durch die Vergütung der Krankenkassen abgedeckt werden.
Spotřebitelé mají právo na odstoupení od smlouvy za následujících podmínek: Spotřebitelem je každá fyzická osoba, která uzavírá právní transakci za účelem, který nelze převážně přičíst ani její obchodní nebo samostatné profesní činnosti. Praxe porodní asistentky/porodní asistentky upozorňuje účastníka na následující: Tuto smlouvu máte právo zrušit do 14 dnů bez udání důvodů. Výpovědní lhůta je 14 dnů ode dne uzavření smlouvy. Abyste mohli uplatnit své právo na odstoupení od smlouvy, musíte o svém rozhodnutí odstoupit od této smlouvy informovat porodní asistentku prostřednictvím jasného prohlášení (například dopisem zaslaným poštou nebo e-mailem). Aby byla dodržena lhůta pro odstoupení od smlouvy, postačí, když zašlete oznámení o uplatnění práva na odstoupení od smlouvy před uplynutím lhůty pro odstoupení od smlouvy.
Důsledky odvolání
Porodní asistentka/praxe porodní asistentky musí neprodleně vrátit všechny přijaté platby od účastnice, nejpozději však do 14 dnů ode dne, kdy bylo doručeno oznámení o odvolání. Pokud účastník požádal o zahájení služby během lhůty pro zrušení, musí účastnice zaplatit praxi porodní asistentky přiměřenou částku, která odpovídá podílu služby, která byla do tohoto okamžiku využita.